Ausbildung

zum Kranführer für Schwenk und Brückenkrane

Gemäß BGV D6 „Krane" dürfen nur Personen einen Kran führen, die im Führen oder Instandhalten eines Krans unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben."

Ich haben zur umfassenden Ausbildung Ihrer Mitarbeiter ein Trainingsprogramm nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 921 in Theorie und Praxis zusammengestellt. Ein Fahrausweis für Schwenk- und Brückenkrane bestätigen den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Inhalte

  • Allgemeine/Rechtliche Grundlagen
  • Unfallverhütung
  • Krantechnik
  • Kranarbeit
  • Prüfung des Krans vor Arbeitbeginn
  • Anschlagen von Lasten
  • Theoretische Prüfung
  • Abschlussprüfung am Kran

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre und eine gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Kranen. (Ein Attest vom Hausarzt oder Betriebsarzt ist beim Ausbildungsbeginn vorzulegen und ein Lichtbild in EU-Format).

Termine und Preise auf Anfrage